Gebühren
Gebührenfragen sind für die meisten Rechtssuchenden von erheblichem Interesse, wohl auch deswegen, weil sie für den juristischen Laien seit jeher nur schwer durchschaubar sind und deshalb allerlei Fehlvorstellungen Raum geben. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt ist es jedoch meiner Erfahrung nach wichtig, dass gerade diese Problemkreise von Beginn an keine Tabuthemen darstellen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen. Sie erhalten dadurch ein Stück Sicherheit.
Die Grundlage anwaltlicher Gebührenberechnung ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nicht immer können jedoch aus betriebswirtschaftlichen Gründen Rechtsangelegenheiten sinnvoller Weise zu gesetzlichen Gebühren besorgt werden. Dieses ist insbesondere bei Vertretungen in Strafsachen, aber auch bei verschiedensten zivilrechtlichen Konstellationen der Fall. Das RVG sieht für diese Fälle den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, die von den Parteien vorher eingehend erörtert werden sollte. Derartige Vereinbarungen bieten sich zudem bei längerer oder wiederkehrender Tätigkeit an, z. B. bei umfassenden und regelmäßigen Beratungen von Unternehmen. Sollten Sie eine solche Vereinbarung für sich als sinnvoll erachten, sprechen Sie mich bitte an. Gleiches gilt bei Vereinbarungen auf Erfolgsbasis.
Erfolgen Rechtsdurchsetzung oder –verteidigung im gerichtlichen Verfahren fallen neben den anwaltlichen auch Gerichtsgebühren an. Die Berechnungsgrundsätze hierfür sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Gerichtskosten in zivilrechtlichen Verfahren sind streitwertabhängig.
Beachten Sie bitte, dass die Hilfestellungen auf dieser Seite immer nur Anhaltspunkte darstellen können. Ich bin gerne bereit, mich bei auftretenden Fragen mit Ihnen hierzu nochmals ausführlich zu verständigen.